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BOTOX PRÄPARATE

Was verbirgt sich hinter den Präparatenamen Azzalure, Vistabel und Botox? Auf welche Dinge muss man bei der Faltenbehandlung mit Botox achten? Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen zum Thema Botox München

von Dr. med. Wolfgang Thriene

Der Wirkstoff Botulinum Toxin, der in der Umgangssprache auch einfach Botox genannt wird, ist ein Medikament, das sich sehr gut zur Glättung von mimisch bedingten Gesichtsfalten, aber auch zur Behandlung der Hyperhidrose oder Spannungskopfschmerzen einsetzen lässt. In unserer Praxis in Höhenkirchen bei München ist es eine der am meist gewünschten Behandlungen.

Vergleich bzw. Unterschiede der auf dem Markt erhältlichen Botoxpräparate

Der Wirkstoff Botulinum Toxin ist unter verschiedenen Markennamen erhältlich. Die Präparate

Azzalure®, „Dysport®“, „Botox®“, Vistabel®,   Xeomin® und Bocouture® sind allesamt zugelassen und streng überprüfte Präparate. Zwischen den einzelnen Produkten gibt es geringe Unterschiede, die sich aber in klinischen Studien, als therapeutisch wenig relevant herausgestellt haben. Bei Präparaten aus dem asiatischen Raum bzw. ungewisser Herkunft, ist allerdings Vorsicht geboten. Hier kann es sich um Präparate mit ungewissem Reinheitsgrad, möglichen Verunreinigungen und in seltenen Fällen sogar um Fälschungen handeln. In unserer Praxis setzen wir zu Ihrer Sicherheit nur überprüfte und zugelassene Botoxprodukte ein.

Darf man günstiges Botox aus Asien einsetzen?

Die Herstellung von Botulinun Toxin unterliegt sehr strengen Auflagen und ist produktions-technisch sehr aufwendig. Im asiatischen Raum gibt es zahlreiche Botoxprodukte wie z.B.  Puretox, BTXA, Prosigne, Reloxin, die aber in Deutschland keine Zulassung haben. Da diese Produkte teilweise von stark schwankender Qualität sind, werden sie in unserer Praxis nicht eingesetzt. Leider werden wir täglich mit Preisen von Wettbewerben konfrontiert, die so niedrig sind, dass klar wird, dass sie mit offiziell zugelassenen Produkten nicht kalkuliert werden können. Hier wird oft Importware zweifelhafter Herkunft oder Qualität benutzt, ohne dass die Patienten auf diesen wichtigen Umstand hingewiesen werden. Der Einsatz von Präparaten ohne Zulassung ist nur in Sonderfällen erlaubt, keinesfalls aber dann, wenn für den gleichen Zweck zugelassene Präparate auf dem Markt vorhanden sind. Daher ist bei Botox Sonderangeboten wie „Botox Flatrate“ oder „Botox to go“ eine grosse Skepsis angebracht. Zudem sind Flatrates bei der Verabreichung von Medikamenten vom Gesetzgeber nicht erlaubt.

Ihre Sicherheit sollte Ihnen eine seriöse Behandlung Wert sein. Herr Dr. Thriene arbeitet seit über 12 Jahren mit Botox und verfügt daher über umfangreiche Erfahrung in seiner Praxis bei München

Weitere Informationen zur Behandlung mit Botox finden Sie auf der Seite Botox München oder der Seite Einführung zur Faltenbehandlung mit Botox.

Weitere Informationen

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